Erneuerbare Energie Fördergelder im Kanton Zürich nur noch 2016, danach ist Schluss!
01.09.2016 14:42Ernüchternde Neuigkeiten! Keine Subvention und Fördergelder mehr für erneuerbare Energieprojekte an Hauseigentümer im Kanton Zürich.
Ab 2017 hat Baudirektor M. Kägi den Hahn zugedreht! Lesen Sie selbst
www.landbote.ch/ueberregional/die-solarbranche-ist-sauer-auf-baudirektor-markus-kaegi/story/30795252
Das heisst TOP Aktuell jetzt noch ihr Solarprojekt vor 31.12.2016 realisieren.
unsere Photovoltaik Solaranlagen mit Markenmodulen wie LG und REC sowie Spitzenwechselrichter und SOL Befestigung passen auf fast jedes Dach!
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ideal für Einfamilienhäuser, Bauernhäuser, Stall, Scheune, Garagendach und vorallem Gewerbe.
ab 3kW bis 100kW und mehr... mit oder ohne Speicher. Sie können auch in einem 1. Schritt die PV Anlage mit Spezial Wechselrichter Fronius Symo Hybrid von uns ausstatten lassen und in einem 2. Schritt den Speicher kaufen. Wir bieten über einen Kontakt Tesla Powerwall Speicher an inkl. Montage.
gegen Aufpreis mit Montage schlüsselfertig!
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-> kurze Lieferzeiten Material 10-15 Arbeitstage
-> in fast allen Kanton der Schweiz können die Investitionskosten 100% von den Steuern abgezogen werden!
Wichtig: JETZT Profitieren; auf jede installierte Solaranlage 3kW bis 29.9kW im Kanton Zürich kann eine Förderung noch bis Dezember 2016 beantragt werden, d.h. die Solaranlage oder Wärmepumpe muss bis Ende Jahr 2016 installiert sein und laufen.
-> Einmalvergütung Rückerstattungen wieviel?
Gerne unterbreiten wir Ihnen eine passende Offerte für ihr Dach.
Bei Fragen anrufen 0787497277 oder 0527402425.
ihr
H. Reutimann & Solarandwind Team
Photovoltaik Solar Anlage 29.6kW REC Solarpanel + 2x Kostal Piko + Befestigungsset SOL
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Ihr Preis: CHF 57'490.00 (Listenpreis: CHF 64'900.00)
Diese PV-Anlage unterliegt aufgrund der abgegebenen Leistung der Installationspflicht gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) und darf nur durch Personen respektive Betriebe installiert werden, welche im Besitz einer lnstallationsbewilligung nach Art. 9 oder 14 NIV sind.
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